Hörproben
Leider können wir keine kostenfreie Hörproben unserer Musiktitel (mehr) zur Verfügung stellen.
Egal ob in voller Länge oder nur 10 Sekunden daraus: Die GEMA verlangt dafür Lizenzgebühren, auch wenn das gekürzte Material nur zur Entscheidungsfindung dienen soll, auch wenn kein Mensch etwas sinnvolles damit anfangen kann.
Nun denn, um Hörproben zur Verfügung zu stellen, müssten zusätzlich folgende Gebühren gezahlt werden:
In unserem Fall: Für unsere aufgenommen Musiktitel: für je 10 Hörproben, jeweils 100,00 Euro pro Jahr.
Diese Titel müssten zudem streambar gehalten werden (wie bei einem Webradio),
dürften also nicht downloadbar sein.
Uns ist das einfach zu teuer. Wenn Ihr also vorab etwas von uns “hören” wollt, besucht uns doch einfach auf einem der nächsten Live-Auftritte (siehe Termine ( wo die GEMA übrigens auch dran verdient )), oder schaut Euch die vielen stimmungsvollen Bilder an, oder nehmt einfach mit uns Kontakt auf.
Warnung an andere Musiker oder Homepage-Betreiber
Derzeit beauftragt die GEMA angeblich einige “minderbemittelte” Anwälte damit, Homepages auf Hörbroben hin zu untersuchen und Abmahnungen zu schreiben. Während im Ausland derjenige die Kosten zahlt, der die Abmahnung in Auftrag gibt, muss in Deutschland der ahnungslose Abgemahnte die Anwaltsrechnung tragen . Und zahlen muss er meist in jedem Fall. Aufgrund dieser seltsamen Rechtslage, ist für Anwälte die Verlockung sehr groß, gleich massenhaft Abmahnungen zu schreiben und auf diesem Wege kräftig Honorare abzukassieren.
(Quelle: HP Die Quietschboys)
Nähere interessante und echt lesenswerte Informationen hierzu findet man unter folgenden Links:
www.abmahnwelle.de
www.abmahnung.de
www.rettet-das-internet.de/abmahnung.htm
www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15853/1.html